Kassenrefundierung klinisch-psychologische Behandlung in Österreich

Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung: ÖGK, SVS, BVAEB (aktuelle Beträge)


Wie viel zahlt die Versicherung für klinisch-psychologische Behandlung? Hier finden Sie die aktuellen Kostenzuschüsse (Fixbeträge) nach Krankenkasse – plus Rechner, mit dem Sie Ihren Eigenanteil sofort sehen!

Kurz erklärt

  • Refundierung = Fixzuschuss: Die Kasse refundiert einen festen Betrag pro Einheit (je nach Dauer/Setting).
  • Dauer zählt: Kassen arbeiten mit Stufen (z. B. 25/50/100 oder 30/60 Minuten).
  • Zu Beginn: Spätestens vor der 2. Einheit im selben Kalendervierteljahr braucht es eine ärztliche Bestätigung/Untersuchung, damit die Refundierung möglich ist.
  • Ab der 11. Einheit: In der Regel ist eine Bewilligung durch die Kasse erforderlich. Damit der Kostenzuschuss weiterläuft, muss ein Antrag gestellt werden.

Zuschuss-Rechner (inkl. Eigenanteil)


Voraussichtlicher Zuschuss (Fixbetrag)
€ 19,30
ÖGK · Einzelsitzung · 30 Minuten
Eigenanteil-Berechnung
Ergebnis
Ihre Kosten pro Einheit 135,00 €
Zuschuss € 19,30
Voraussichtlicher Eigenanteil 115,70 €

Hinweis: Tarife können sich ändern. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kasse.

Der Rechner nutzt dieselben Werte wie die Tabellen unten.

Aktuelle Kostenzuschüsse nach Krankenkasse

ÖGK

Kostenzuschüsse (Fixbeträge) für klinisch-psychologische Behandlung.

Einzelsitzung / Gruppensitzung

Einzelsitzung

Dauer Zuschuss
30 Minuten € 19,30
60 Minuten € 33,70

Gruppensitzung

Dauer Zuschuss
45 Minuten · max. 10 Personen € 8,50
90 Minuten · max. 10 Personen € 12,10
135 Minuten · max. 10 Personen € 20,50

SVS

Kostenzuschüsse (Fixbeträge) für klinisch-psychologische Behandlung.

Einzelsitzung / Gruppensitzung

Einzelsitzung

Dauer Zuschuss vorher
ab 25 Minuten € 29,18 € 26,26
ab 50 Minuten € 50,00 € 45,00

Gruppensitzung

Dauer Zuschuss vorher
ab 45 Minuten · pro Person € 11,68 € 10,51
ab 90 Minuten · pro Person € 16,68 € 15,01

BVAEB

Kostenzuschüsse (Fixbeträge) für klinisch-psychologische Behandlung.

Einzelsitzung / Gruppensitzung

Einzelsitzung

Dauer Zuschuss vorher
ab 25 Minuten € 29,20 € 28,40
ab 50 Minuten € 50,20 € 48,80
ab 100 Minuten € 100,10 € 97,40

Gruppensitzung

Dauer Zuschuss vorher
ab 45 Minuten € 11,90 € 11,50
ab 90 Minuten € 16,90 € 16,40

Hilfe bei der Refundierung

Wir unterstützen bei Zuordnung (Setting/Dauer) und bei typischen Rückfragen der Kasse. Melden Sie sich gerne bei uns. Gerne stellen wir auch zusätzliche Belege oder Bestätigungen aus, sollte dies von der Kasse gewünscht sein.

Ablauf der Kassenrefundierung

  1. Erstgespräch wahrnehmen (Start der Behandlung).
  2. Ärztliche Bestätigung/Untersuchung organisieren (spätestens vor der 2. Einheit im selben Kalendervierteljahr). Ohne diese Voraussetzung kann die Kasse die Refundierung ablehnen.
  3. Honorarnote(n) + ärztliche Bestätigung bei Ihrer Kasse einreichen (online oder postalisch – je nach Kasse).
  4. Ab der 11. Einheit: Bewilligung – Wenn weitere Einheiten nötig sind, ist meist eine Bewilligung erforderlich. Dafür stellen wir einen Antrag an die Kasse.
  5. Auszahlung des Fixzuschusses nach Bearbeitung.
Ärztliche Bestätigung für Kassenrefundierung

FAQ zur Kassenrefundierung

Wie viel zahlt die ÖGK für klinisch-psychologische Behandlung?

Die ÖGK refundiert Fixbeträge je nach Dauer und Setting (Einzel oder Gruppe). Die aktuellen Beträge finden Sie oben in den Tabellen – und im Rechner sehen Sie sofort Ihren Eigenanteil.

Wie hoch ist der Kostenzuschuss bei SVS und BVAEB?

SVS und BVAEB refundieren ebenfalls Fixbeträge je nach Dauer/Setting. In unseren Tabellen sind die aktuellen Zuschüsse übersichtlich nach Kasse gegliedert (bei SVS/BVAEB inklusive vorher/nachher).

Brauche ich eine ärztliche Überweisung oder Bestätigung für die Refundierung?

Für die Refundierung ist üblicherweise eine ärztliche Untersuchung/Bestätigung erforderlich – spätestens vor der zweiten Einheit im selben Kalendervierteljahr. Damit soll u. a. abgeklärt werden, ob organische Ursachen vorliegen.

Ab wann braucht man eine Bewilligung durch die Krankenkasse?

In der Regel ist ab der 11. Einheit eine Bewilligung erforderlich, damit der Kostenzuschuss weiter gewährt wird. Den Antrag dafür stellen wir typischerweise rechtzeitig vor der 11. Einheit.

Übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten (100%)?

Meist handelt es sich um einen Fixzuschuss pro Einheit. Ob und in welchen Fällen eine vollständige Kostenübernahme möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Regeln der jeweiligen Kasse ab. Der Rechner zeigt Ihnen den voraussichtlichen Eigenanteil.

Gilt der Zuschuss pro Sitzung oder pro Minute?

Der Zuschuss ist nicht minutengenau, sondern an definierte Dauerstufen gebunden (z. B. 30/60 oder 25/50/100 Minuten). Welche Stufe gilt, hängt davon ab, wie die Einheit abgerechnet und ausgewiesen ist.

Wie funktioniert die Refundierung: Muss ich zuerst selbst bezahlen?

Bei Kostenzuschuss-Modellen bezahlen Sie in der Regel zunächst selbst und reichen anschließend Honorarnote(n) und erforderliche Unterlagen bei Ihrer Kasse ein. Danach zahlt die Kasse den Fixzuschuss aus.

Wie viel zahlt die Kasse bei Gruppentherapie / Gruppensitzungen?

Gruppenzuschüsse sind je nach Kasse/Dauer geregelt und häufig mit Bedingungen wie „max. 10 Personen“ verbunden. Die konkreten Fixbeträge finden Sie oben in den Tabellen unter „Gruppensitzung“.

Welche Krankenkassen zahlen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung in Österreich?

Für viele Versicherte sind insbesondere ÖGK, SVS und BVAEB relevant. Auf dieser Seite finden Sie die Fixzuschüsse genau dieser Kassen – inklusive Rechner, damit Sie die Eigenkosten sofort abschätzen können.