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Zahnarztphobie Diagnostik


Phobius ist spezialisiert auf die klinisch-psychologische Diagnostik bei Zahnarztphobie – also auf die fundierte Abklärung der psychischen Hintergründe starker Ängste im zahnärztlichen Kontext. Unsere Diagnostik dient nicht nur der persönlichen Klärung, sondern ist auch häufig Voraussetzung für bestimmte medizinische Maßnahmen wie eine zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose, die Anwendung von Lachgas oder das Ausstellen einer Operationsfreigabe.

Wir bei Phobius nehmen diese diagnostische Einschätzung sehr ernst. Einerseits, weil sie Betroffenen eine Tür öffnet, ihre Zahngesundheit überhaupt wieder ernsthaft anzugehen, und andererseits, weil die Entscheidung über eine Vollnarkose oder Sedierung nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Eine sorgfältige Abklärung kann hier sowohl medizinisch als auch psychologisch eine wichtige Schutzfunktion einnehmen. Gerade Menschen, die bereits lange unter Zahnarztangst leiden, profitieren von einem geschützten Rahmen, in dem ihre Ängste nicht nur ernst genommen, sondern professionell eingeordnet werden.

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In der Regel werden 350€ bis 400€ des Kassentarifs von den Krankenkassen rückerstattet! (Voraussetzung ist eine ärztliche bzw. therapeutische Zuweisung.)

Wichtige Infos zur Diagnostik

  • Dauer: 50 Min.

  • Bitte nüchtern & ohne Medikamenteneinfluss erscheinen

  • Ärztliche Überweisung mitnehmen

  • Sie erhalten das Gutachten ca. eine Woche nach dem Termin

Ablauf Diagnostik

Haben Sie Fragen zum Ablauf? Wir helfen Ihnen gerne jederzeit weiter!

  1. Ausführliche Anamnese

    1. Teil

    Mann redet mit Therapeutin

    In der Anamnese werden alle relevanten Informationen eingeholt und Ihr Fall besprochen. Wir klären Ihre Vorgeschichte ab und strukturieren die psychologische Diagnostik.

  2. Klinisch-psychologische Testverfahren

    2. Teil

    Wir nutzen wissenschaftlich evaluiert Testverfahren, um Ihr psychologisches Profil aufzustellen.

  3. Befundbesprechung

    3. Teil

    Sie erhalten von uns ein ausgearbeites Gutachten, welches Sie bei Ihrem Zahnarzt einreichen können. Dabei handelt es sich um ein formales, rechtswirksames Dokument.