Wichtiger Hinweis! Ab 2024 ist die Therapie bei Phobius
eine Kassenleistung. Über die genauen Details, insbesondere die Höhe der
Rückvergütung, informieren wir Sie gerne!
Phobius ist spezialisiert auf die klinisch-psychologische Diagnostik bei Zahnarztphobie – also auf die fundierte Abklärung der psychischen Hintergründe starker Ängste im zahnärztlichen Kontext. Unsere Diagnostik dient nicht nur der persönlichen Klärung, sondern ist auch häufig Voraussetzung für bestimmte medizinische Maßnahmen wie eine zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose, die Anwendung von Lachgas oder das Ausstellen einer Operationsfreigabe.
Wir bei Phobius nehmen diese diagnostische Einschätzung sehr ernst. Einerseits, weil sie Betroffenen eine Tür öffnet, ihre Zahngesundheit überhaupt wieder ernsthaft anzugehen, und andererseits, weil die Entscheidung über eine Vollnarkose oder Sedierung nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Eine sorgfältige Abklärung kann hier sowohl medizinisch als auch psychologisch eine wichtige Schutzfunktion einnehmen. Gerade Menschen, die bereits lange unter Zahnarztangst leiden, profitieren von einem geschützten Rahmen, in dem ihre Ängste nicht nur ernst genommen, sondern professionell eingeordnet werden.
Phobius Info
In der Regel werden 350€ bis 400€ des Kassentarifs von den
Krankenkassen rückerstattet! (Voraussetzung ist eine ärztliche
bzw. therapeutische Zuweisung.)
Wichtige Infos zur Diagnostik
Dauer: 50 Min.
Bitte nüchtern & ohne Medikamenteneinfluss erscheinen
Ärztliche Überweisung mitnehmen
Sie erhalten das Gutachten ca. eine Woche nach dem Termin
Ablauf Diagnostik
Haben Sie Fragen zum Ablauf? Wir helfen Ihnen gerne jederzeit
weiter!
Ausführliche Anamnese
1. Teil
In der Anamnese werden alle relevanten Informationen eingeholt
und Ihr Fall besprochen. Wir klären Ihre Vorgeschichte ab und
strukturieren die psychologische Diagnostik.
Klinisch-psychologische Testverfahren
2. Teil
Wir nutzen wissenschaftlich evaluiert
Testverfahren, um Ihr psychologisches Profil aufzustellen.
Befundbesprechung
3. Teil
Sie erhalten von uns ein ausgearbeites Gutachten,
welches Sie bei Ihrem Zahnarzt einreichen können.
Dabei handelt es sich um ein formales, rechtswirksames
Dokument.